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Häufig gestellte Fragen:

Grundsätzlich bis zum 31.07. des Folgejahres. Wenn Sie sich in steuerlicher Beratung befinden bis zum 28.02. des übernächsten Jahres. Fristverlängerung darüber hinaus ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.

Gesetzlich verpflichtet sind unter anderem:

  • Arbeitnehmer, die neben den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit noch Nebeneinkünfte von über 410,00 € haben
  • Gewerbetreibende
  • Freiberufler
  • Land- und Forstwirte im laufenden Jahr der Arbeitslosigkeit

Vom Abgeben der Einkommensteuererklärung bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Finanzamt den Steuerbescheid zuschickt, dauert es, je nach Jahreszeit und Finanzamt, vier Wochen bis vier Monate. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Bearbeitungszeit besteht nicht.

Wir sind stets bemüht, die Erklärungen zeitnah in der Reihenfolge ihres Eingangs zu bearbeiten. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung in den Zeiträumen Mitte Februar bis Ende Mai und Oktober bis Ende Dezember aufgrund der Häufung der Fälle etwas länger. Auch werden in Einzelfällen Steuererklärungen vom Finanzamt vorzeitig angefordert. Diese werden dann von uns bevorzugt bearbeitet.

Um Ihre genaue persönliche Steuerberatergebühr zu ermitteln, möchten wir in einem vertrauensvollen Erstgespräch Ihre steuerliche Situation kennenlernen. Sie bestimmen, welche Leistungen Sie erhalten möchten und wir machen Ihnen ein individuelles Angebot.

Häufig gestellte Fragen:

Grundsätzlich bis zum 31.05. des Folgejahres. Wenn Sie sich in steuerlicher Beratung befinden bis zum 31.12. des Folgejahres. Fristverlängerung darüber hinaus ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.

Gesetzlich verpflichtet sind:

  • Arbeitnehmer, die neben den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit noch Nebeneinkünfte von über 410,00 € haben
  • Gewerbetreibende
  • Freiberufler
  • Land- und Forstwirte
    bei Bezug von Lohnersatzleistungen im laufenden Jahr der Arbeitslosigkeit

Vom Abgeben der Einkommensteuererklärung bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Finanzamt den Steuerbescheid zuschickt, dauert es, je nach Jahreszeit und Finanzamt, vier Wochen bis vier Monate. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Bearbeitungszeit besteht nicht.

Wir sind stets bemüht, die Erklärungen zeitnah in der Reihenfolge ihres Eingangs zu bearbeiten. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung in den Zeiträumen Mitte Februar bis Ende Mai und Oktober bis Ende Dezember aufgrund der Häufung der Fälle etwas länger. Auch werden in Einzelfällen Steuererklärungen vom Finanzamt vorzeitig angefordert. Diese werden dann von uns bevorzugt bearbeitet.

Um Ihre genaue persönliche Steuerberatergebühr zu ermitteln, möchten wir in einem vertrauensvollen Erstgespräch Ihre steuerliche Situation kennenlernen. Sie bestimmen, welche Leistungen Sie erhalten möchten und wir machen Ihnen ein individuelles Angebot.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder benötigen fachkundige Beratung?

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